10.06.2021, 20:33
Registrierungspflicht
Nach dem Chitauri-Angriff im Jahr 2016, der halb New York in Schutt und Asche gelegt hat, wird eine Registrierungspflicht für alle übernatürlichen Wesen eingeführt. Die Menschheit soll sich durch die erhöhte Überwachung aller nichtmenschlichen Lebensformen sicherer fühlen - denn jedes weitere Opfer ist eines zu viel.
Diese kann mittlerweile bei den meisten Bundesbehörden vorgenommen werden und erfolgt in der Regel freiwillig im Rahmen eines Termins, den man selbst vereinbart. Im Rahmen einer Inhaftierung wird die Registrierung unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften zwanghaft vorgenommen. Wer in die USA einreist, muss sich innerhalb der ersten zwei Wochen als übernatürliches Wesen oder Mitglied einer als potentiell gefährlich eingestuften Vereinigung erfassen lassen - ansonsten muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden, die von Bußgeldern bis zur Inhaftierung oder Ausweisung reicht. Jedes Wesen, das nicht registriert ist, ist illegal.
Bei der Registrierung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name, Alter, Geschlecht (falls zuordenbar), Herkunft
- Rasse und deren spezifische Bezeichnung
- übernatürliche Fähigkeiten, ob passiver oder aktiver Natur
- Fotos und Fingerabdrücke
- gegebenenfalls Ergebnisse eines Blut-/Gentests, falls vorhanden
Jedes eingetragene Wesen erhält eine Tätowierung am Handgelenk (oder einer vergleichbar gut sichtbaren Körperstelle bei einer nichtmenschlichen Physis) in Form einer 9-stelligen Nummer, die für jedes Individuum nur einmal vergeben wird und daher jedem einzelnen direkt zugewiesen werden kann. Die Tätowierung erfolgt mithilfe von Geräten, die innerhalb von wenigen Sekunden die zugeteilte Nummer durch Nadeln und Tinte in die Haut stechen. Dieser Prozess ist zwar schmerzhaft, aber durch die Schnelligkeit und Präzision der dafür zur Verfügung gestellten Technik vergleichbar mit einer Blutentnahme (das ist es wenigstens, was offiziell behauptet wird). Behörden in größeren Städten haben inzwischen auch ein paar wenige Geräte zur Verfügung, mit denen die Nummer eingebrannt oder eingeritzt wird - wenn zum Beispiel eine Veränderung der Physis eine Tätowierung nicht möglich macht.
Diese Nummer hat nicht nur eine optische Markierung zur Folge: denn sie ist scan- und auslesbar, wodurch die registrierten Daten jederzeit und sofort abgerufen werden können, damit im Zweifel schnell gehandelt werden kann.
Durch die Registrierungspflicht haben sich die folgenden vier Status ergeben, die ein übernatürliches oder nichtmenschliches Wesen erhalten kann:
- Registriert
Die Daten wurden erfasst und sind gespeichert. Das Wesen gilt als legal und steht unter staatlicher Überwachung.
- Nicht registriert
Es wurde bisher keine Erfassung vorgenommen. Das Wesen gilt als illegal und wird mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen, sollte die Übernatürlichkeit in den Aufmerksamkeitsbereich der Behörden gelangen (siehe: Gesucht).
- Gesucht
Das Wesen steht bereits im Fokus der Behörden, da es durch den illegalen oder gar gefährlichen Einsatz seiner Fähigkeiten aufgefallen ist. Die Überprüfung dieses Individuums und die zwangsweise Registrierung hat absolute Priorität.
- Registriert und Gesucht
Wesen, die bereits aufgrund ihrer Gefährdung der Menschheit inhaftiert und wieder entkommen sind (vor allem bei dem Alienangriff im Oktober 2020) - oder solche, die bisher als legal betrachtet wurden und nun auffällig geworden sind. Jedes Wesen innerhalb dieses Status gilt als gefährlich. Die Eindämmung dieser Gefahr hat absolute Priorität. Im Zweifel steht es Beamten frei zu entscheiden, ob der Versuch einer Inhaftierung Erfolg haben wird, oder ob eine sofortige Eliminierung notwendig ist.